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Aufmaß im Trockenbau nach VOB/C

Das Aufmaß ist die Grundlage der Abrechnung. Für Trockenbauarbeiten regelt das die DIN 18340 im Teil C der VOB, sofern sie im Vertrag vereinbart ist. Wichtigste Regel: kleine Öffnungen werden übermessen.

Kurz gesagt: Wände und Decken werden im Flächenmaß abgerechnet. Öffnungen und Nischen bis 2,50 m² Einzelgröße werden übermessen, also nicht abgezogen, größere werden abgezogen. Unterbrechungen im Längenmaß bis 1 m werden übermessen (Bauprofessor). Wer etwas anderes vereinbart, rechnet nach Vertrag.

Redaktion Trockenbau-Buddy · Stand Oktober 2026 · keine Rechtsberatung

Die wichtigsten Übermessungsregeln

BauteilAbrechnungRegel
Öffnungen, Nischen (Türen, Fenster, Durchbrüche)Flächenmaß (m²)bis 2,50 m² Einzelgröße übermessen, darüber abziehen; maßgebend sind die kleinsten Maße der Öffnung
Unterbrechungen im Längenmaß (z. B. Anschlüsse, Fugen, Kantenprofile)Längenmaß (m)bis 1 m Einzellänge übermessen, darüber abziehen
Stabförmige Bauteile in der Fläche (Stützen, Träger)Flächenmaßbis 30 cm Einzelbreite übermessen, darüber abziehen
Laibungen, Bekleidungen, Zulagenmeist eigene Positiongesondert erfassen, wie im Leistungsverzeichnis beschrieben
Quelle: Bauprofessor-Lexikon, Aufmaßregeln. Maßgebend ist die jeweils vereinbarte Fassung der DIN 18340 und das Leistungsverzeichnis.

Übermessen heißt nicht, dass die Öffnung kostenlos ist: Die Regel gleicht den Mehraufwand für Zuschnitt, Türpfosten und Anschlüsse pauschal aus. Darum sind übermessene Flächen bei der Abrechnung größer als der tatsächliche Plattenbedarf.

Rechenbeispiel: Trennwand mit Tür

Eine Ständerwand 4,20 × 2,60 m mit einer Tür 0,885 × 2,01 m (Rohbaurichtmaß). Abgerechnet wird je beplankter Wandseite bzw. nach der Position im Leistungsverzeichnis.

SchrittRechnungErgebnis
Wandfläche brutto4,20 m × 2,60 m10,92 m²
Tür0,885 m × 2,01 m1,78 m² – kleiner als 2,50 m²
Abrechnung nach VOB/CTür wird übermessen10,92 m²
Materialbedarf (Trockenbau-Buddy)Netto-Fläche, Tür abgezogen9,14 m²

Mit einer doppelflügeligen Tür 1,76 × 2,01 m = 3,54 m² liegt die Öffnung über 2,50 m² und wird abgezogen: abgerechnet werden 7,38 m². Der Materialbedarf laut Rechner beträgt dann 7,38 m².

In Trockenbau-Buddy: Der Rechner zieht Türen für die Materialmenge immer ab. Auf der Kostenseite schaltest du „Abrechnung nach VOB/C“ ein, dann übermessen Angebot, Rechnung und XRechnung Türen bis 2,50 m² automatisch. So bleiben Einkauf und Abrechnung jeweils richtig.

Decken richtig aufmessen

Checkliste für das Aufmaßblatt

  1. Kopf: Bauvorhaben, Auftraggeber, Datum, Aufmaß gemeinsam oder einseitig, Unterschriften.
  2. Position: LV-Nummer und Kurztext je Zeile, damit die Rechnung zuordenbar ist.
  3. Maße: Länge, Breite bzw. Höhe, Anzahl, Abzüge getrennt, Ergebnis je Zeile.
  4. Skizze: Grundriss oder Ansicht mit Achsen und Öffnungen; der Plan aus Trockenbau-Buddy eignet sich als Anlage.
  5. Rechnung: Mengen aus dem Aufmaß übernehmen, Rechnung als PDF oder XRechnung erstellen.

Häufige Fragen

Gilt die 2,5-m²-Regel immer?

Nur wenn die VOB/C bzw. DIN 18340 vereinbart ist und das Leistungsverzeichnis nichts anderes regelt. Bei Verträgen mit Privatkunden ohne VOB wird oft nach tatsächlicher Fläche abgerechnet – vorher schriftlich festlegen.

Werden Türlaibungen extra abgerechnet?

Wenn das Leistungsverzeichnis dafür eine Position vorsieht, ja. Laibungen sind keine Wandfläche und werden üblicherweise im Längenmaß oder als Stückposition erfasst.

Warum unterscheidet sich die Abrechnungsfläche vom Materialbedarf?

Das Aufmaß folgt Abrechnungsregeln, der Materialbedarf der tatsächlichen Verlegung. Trockenbau-Buddy berechnet die Verlegung mit Zuschnitt und Reserve; die Abrechnungsfläche stammt aus dem Aufmaß.

Welche Fassung der DIN 18340 gilt?

Die im Vertrag vereinbarte, sonst die bei Vertragsschluss gültige Fassung der VOB/C. Die genauen Werte stehen in Abschnitt 5 „Abrechnung“ der Norm.

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Maße eingeben, Material und Plan erhalten, nach dem Aufmaß Rechnung und XRechnung erstellen.

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