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E-Rechnung im Trockenbau: was jetzt Pflicht ist

Rechnungen an andere Unternehmen werden in Deutschland schrittweise elektronisch. Für Trockenbaubetriebe heißt das: Sie müssen E-Rechnungen schon heute empfangen können und bald auch selbst ausstellen.

Kurz gesagt: Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes Unternehmen E-Rechnungen empfangen können. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Betriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz E-Rechnungen ausstellen, ab dem 1. Januar 2028 alle (IHK Stuttgart). Rechnungen an Privatkunden sind davon nicht betroffen.

Redaktion Trockenbau-Buddy · Stand Oktober 2026 · keine Steuerberatung

Die Fristen im Überblick

AbWas giltBetrifft
1. Januar 2025E-Rechnungen empfangen und verarbeiten könnenalle Unternehmen, auch Kleinunternehmer
1. Januar 2027E-Rechnungen an Unternehmen ausstellenBetriebe mit mehr als 800.000 € Vorjahresumsatz
1. Januar 2028E-Rechnungen an Unternehmen ausstellenalle Unternehmen
Quelle: IHK Stuttgart. Ausnahmen gelten unter anderem für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € und für Rechnungen an Privatpersonen. Im Einzelfall die Steuerberatung fragen.

Was ist eine E-Rechnung – und was nicht?

Eine E-Rechnung ist ein strukturierter Datensatz nach der europäischen Norm EN 16931, den Software automatisch lesen kann. Eine PDF-Rechnung per E-Mail ist keine E-Rechnung im Sinne des Gesetzes.

FormatAufbauTypischer Einsatz
XRechnungreine XML-Datei, für Menschen nur mit Viewer lesbaröffentliche Auftraggeber (mit Leitweg-ID), zunehmend auch Unternehmen
ZUGFeRD / Factur-XPDF mit eingebetteter XML-Datei, für Mensch und Software lesbarRechnungen an Unternehmen und gemischte Empfänger

Pflichtangaben, die oft fehlen

Vom kalkulierten Projekt zur E-Rechnung

  1. Projekt kalkulieren: Decken und Wände im Planer erfassen, Lohn je m² und Materialaufschlag unter „Kosten“ eintragen.
  2. Firmendaten einmal hinterlegen: Anschrift, Ansprechpartner, USt-IdNr. oder Steuernummer und IBAN unter „Einstellungen“.
  3. Nach der Ausführung: Flächen auf das Aufmaß anpassen, Kunde und Leistungsdatum eintragen.
  4. Exportieren: „Rechnung als PDF“ für den Ausdruck, „XRechnung (XML)“ für den elektronischen Versand. Die Nummer wird fortlaufend vergeben.

Die XRechnung von Trockenbau-Buddy folgt der Syntax UBL 2.1 und wird gegen das offizielle UBL-Schema geprüft. Vor dem ersten Versand an Behörden empfiehlt sich ein Test mit dem Validator der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) oder einem E-Rechnungs-Viewer.

Häufige Fragen

Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen ausstellen?

Empfangen müssen auch Kleinunternehmer können. Von der Pflicht zur Ausstellung sind Kleinunternehmer nach § 19 UStG ausgenommen; freiwillig ist sie möglich. Trockenbau-Buddy erstellt Rechnungen ohne Umsatzsteuer mit dem passenden Hinweis.

Reicht eine PDF-Rechnung per E-Mail?

Für Rechnungen an Unternehmen nach Ablauf der Übergangsfristen nicht. Eine reine PDF gilt dann als sonstige Rechnung; nötig ist ein strukturiertes Format wie XRechnung oder ZUGFeRD.

Brauche ich die E-Rechnung für Privatkunden?

Nein. Für Leistungen an Privatpersonen bleibt die PDF- oder Papierrechnung zulässig.

Was ist die Leitweg-ID?

Eine Kennung, mit der öffentliche Auftraggeber eingehende E-Rechnungen zuordnen. Sie steht im Auftrag und gehört in das Feld „Kundenreferenz / Leitweg-ID“.

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